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Steuern

Krypto Haltefrist & Freigrenze: Wann du steuerfrei verkaufst

Krypto Haltefrist & Freigrenze: Wann du steuerfrei verkaufst

Es gibt in der deutschen Krypto-Besteuerung zwei Zahlen, die du dir merken solltest: ein Jahr und 1.000 Euro. Wer diese beiden Regeln versteht, weiß in den meisten Fällen schon, ob ein Verkauf steuerfrei ist oder nicht. Ich erkläre dir beide – mit konkreten Beispielen.

Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Die 1-Jahres-Haltefrist

Kryptowährungen gelten in Deutschland als „andere Wirtschaftsgüter“ und fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG). Die Kernregel:

  • Mehr als ein Jahr gehalten → Verkauf komplett steuerfrei, unabhängig von der Gewinnhöhe.
  • Innerhalb eines Jahres verkauft → Gewinn steuerpflichtig zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Die Frist beginnt mit dem Tag des Kaufs und endet exakt ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag, an dem du gekauft hast – nicht das Jahr als Ganzes.

Beispiel: Du kaufst am 1. März 2025 Bitcoin. Verkaufst du ihn am 2. März 2026 oder später, ist der Gewinn steuerfrei. Verkaufst du am 15. Februar 2026, ist er steuerpflichtig.

Achtung beim Tausch: die Frist beginnt neu

Ein häufiger Stolperstein: Wenn du eine Kryptowährung in eine andere tauschst (z. B. BTC → ETH), gilt das steuerlich als Verkauf der einen und Kauf der anderen. Für die neue Währung beginnt die Haltefrist komplett von vorn. Das gilt auch beim Tausch in einen → Stablecoin.

Die 1.000-Euro-Freigrenze

Verkaufst du innerhalb des Jahres, kommt die Freigrenze ins Spiel: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 1.000 € pro Jahr sind steuerfrei.

Der entscheidende Punkt – und der häufigste Fehler:

  • Eine Freigrenze ist kein Freibetrag.
  • Bleibst du darunter, ist alles steuerfrei.
  • Überschreitest du sie auch nur minimal, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 1.000 €.

Beispiel: 950 € Gewinn innerhalb eines Jahres → steuerfrei. 1.100 € Gewinn → die kompletten 1.100 € müssen versteuert werden.

Wichtig: In diese Freigrenze zählen alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen – also z. B. auch Gewinne aus dem Verkauf von Gold oder anderen Wirtschaftsgütern.

Wie der Gewinn berechnet wird: FIFO

Hast du dieselbe Kryptowährung zu verschiedenen Zeitpunkten und Preisen gekauft, brauchst du eine Regel, welche Coins als verkauft gelten. In Deutschland ist das üblicherweise FIFO (First In, First Out): Die zuerst gekauften Coins gelten als die zuerst verkauften.

Das beeinflusst sowohl die Haltefrist als auch den Gewinn:

Beispiel: Du kaufst im Januar 2024 1 ETH für 2.000 € und im Dezember 2025 1 ETH für 3.000 €. Verkaufst du im Januar 2026 einen ETH, gilt nach FIFO der Januar-2024-ETH als verkauft – der ist über ein Jahr gehalten und damit steuerfrei.

Steuerfrei verkaufen – die Strategie

Aus den Regeln ergibt sich fast von selbst, worauf viele Anleger achten:

  • Geduld zahlt sich aus. Wer die Ein-Jahres-Frist abwartet, spart sich die Steuer komplett.
  • Die Freigrenze bewusst nutzen. Kleinere Gewinne innerhalb des Jahres können unter 1.000 € steuerfrei bleiben – aber rechne genau.
  • Sauber dokumentieren. Ohne Nachweis der Kaufzeitpunkte lässt sich die Haltefrist nicht belegen. Mehr dazu in → Krypto in der Steuererklärung.

Fazit

Ein Jahr und 1.000 Euro – das sind die beiden Zahlen, die über die Steuerfreiheit deiner Krypto-Gewinne entscheiden. Wer länger als ein Jahr hält, verkauft steuerfrei. Wer innerhalb des Jahres verkauft, sollte die Freigrenze genau im Blick behalten und wissen, dass sie kein Freibetrag ist. Und beim Tausch nicht vergessen: Die Uhr läuft wieder von vorn.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann genau endet die einjährige Haltefrist? Genau ein Jahr nach dem Kauftag. Ein Verkauf ab dem Folgetag des Jahrestags ist steuerfrei.

Gilt die Freigrenze pro Coin oder insgesamt? Insgesamt. Alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet und an der 1.000-Euro-Grenze gemessen.

Was ist, wenn ich knapp über 1.000 € liege? Dann ist der komplette Gewinn steuerpflichtig, weil es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Es kann sich lohnen, die Frist abzuwarten oder Verkäufe zu staffeln.

Muss ich steuerfreie Verkäufe trotzdem angeben? Häufig ist es ratsam, auch sie zu dokumentieren und auf Nachfrage belegen zu können – gerade weil die Finanzämter über DAC8 künftig mehr Daten erhalten.

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